Paper Pilots GmbH
Stand: 25.06.2026
PDF herunterladen1. Gegenstand und Geltungsbereich
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) werden Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen der Paper Pilots GmbH, Grünstr. 25, 45525 Hattingen („Anbieter“) und gewerblichen Kunden des Anbieters („Kunden“), insbesondere bezüglich der Bereitstellung und Nutzung der Softwarelösung „AZAV Pilot“ des Anbieters („Vertragssoftware“).
Für die Nutzung der Vertragssoftware und die über die Vertragssoftware angebotenen Dienstleistungen gelten ausschließlich diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
Die Vertragssoftware darf nur von Kunden genutzt werden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind. Diese AGB finden keine Anwendung auf Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
2. Vertragsschluss und Vertragsgrundlagen
2.1Verträge mit dem Anbieter über die Nutzung der Vertragssoftware kommen durch eine Online-Registrierung über die Website des Anbieters zustande („Vertrag“). Die auf der Website dargestellten Bedingungen und Konditionen zur Nutzung der Vertragssoftware stellen keinen rechtlich bindenden Antrag des Anbieters dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, einen Antrag abzugeben. Der Kunde erhält im Rahmen der Registrierung einen kostenlosen Testzeitraum und gibt durch Abschluss des Registrierungsvorgangs einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Nutzungsvertrages zu den dort dargestellten Konditionen ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Registrierung ausdrücklich bestätigt oder dem Kunden den Zugang zur Vertragssoftware freischaltet.
Grundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist ausschließlich der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag, bestehend aus den in der Online-Registrierung festgelegten Konditionen und diesen AGB. Bei Widersprüchen zwischen der Online-Registrierung und diesen AGB gehen die Regelungen der Online-Registrierung vor.
Mit dem Kunden gilt der elektronische Kommunikationsweg als vereinbart.
Der Anbieter kann nach eigenem Ermessen einen kostenlosen Testzeitraum für die Vertragssoftware einrichten („Testaccount“). Wählt der Kunde im Rahmen der Online-Registrierung einen kostenlosen Testzeitraum, kommt zwischen den Parteien ein unentgeltlicher Vertrag über die zeitlich begrenzte Nutzung der Vertragssoftware für den in der Online-Registrierung angegebenen Zeitraum zustande. Für den Testzeitraum richtet sich die Haftung des Anbieters nach § 599 BGB oder einer Nachfolgeregelung; die Mängelhaftung richtet sich nach § 600 BGB oder einer Nachfolgeregelung. Mit Ausnahme der Ziffern 14, 15, 16.1 und 16.2 gelten die Bestimmungen dieser AGB auch innerhalb des Testzeitraums. Der Kunde oder der Anbieter kann den im Testzeitraum angelegten Testaccount jederzeit löschen. Nach Ablauf des Testzeitraums wird der Testaccount des Kunden automatisch für die Nutzung gesperrt, sofern nicht zuvor ein kostenpflichtiger Vertrag gewählt wird. Der Anbieter kann den Testzeitraum nach eigenem Ermessen des Anbieters verlängern.
Wählt der Kunde im Rahmen der Online-Registrierung unmittelbar einen kostenpflichtigen Tarif oder löst er aus einem laufenden Testvertrag heraus durch Klick auf einen entsprechend gekennzeichneten Button den Wechsel in einen kostenpflichtigen Tarif aus, gibt er jeweils einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines kostenpflichtigen Nutzungsvertrages ab. Der kostenpflichtige Nutzungsvertrag kommt zustande, sobald der Anbieter den entsprechenden Tarif freischaltet oder die Annahme ausdrücklich bestätigt.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Liefer- oder Leistungsgegenstand nur die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufzuweisen; diese stellen nur dann Garantieübernahmen dar, wenn der Anbieter ausdrücklich erklärt, verschuldensunabhängig hierfür einstehen zu wollen oder wenn sie vom Anbieter ausdrücklich als solche bezeichnet werden; Garantieerklärungen müssen schriftlich abgegeben werden, um wirksam zu sein.
Qualitätsanforderungen oder sonstige Leistungsanforderungen (z.B. IT-Sicherheitsanforderungen, Compliance-Anforderungen, Programmieranforderungen, Dokumentationsanforderungen) werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie bei Vertragsschluss ausdrücklich einbezogen und vom Anbieter vorbehaltlos bestätigt wurden.
Vom Anbieter herausgegebene Prospekte, Werbemittel oder Angaben auf Webseiten werden nur dann Vertragsbestandteil, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Vertragssoftware
3.1Die Vertragssoftware dient der Verwaltung und Dokumentation im Bereich von Bildungsmaßnahmen. Der konkrete Leistungs- und Funktionsumfang der Vertragssoftware richtet sich nach der bei der Online-Registrierung angezeigten bzw. verlinkten Leistungsbeschreibung.
Die Bereitstellung der Vertragssoftware erfolgt als Cloud-Anwendung („SaaS“). Die Vertragssoftware umfasst nicht die Beschaffung oder Bereitstellung von Fremdsoftware, einschließlich Lizenzen für Betriebssysteme oder Standardsoftware von Drittherstellern und Weiter- und Neuentwicklung, einschließlich Patches, Updates und Upgrades von Fremdsoftware.
4. Nutzungsrechte
4.1Der Anbieter räumt dem Kunden das einfache, widerrufliche, nicht übertragbare Recht ein, die Vertragssoftware während der Vertragslaufzeit bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde erhält insbesondere das Recht, die Vertragssoftware eigenen Mitarbeitern und Teilnehmern von Unterrichtseinheiten nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB zu überlassen und, sofern erforderlich, entsprechende Zugänge freizuschalten. Dieses Nutzungsrecht des Kunden ist nicht an Dritte unterlizenzierbar.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Vertragssoftware stetig weiterzuentwickeln und den Funktionsumfang zu erweitern oder in angemessenem Umfang anzupassen oder einzuschränken.
Unbeschadet der im Rahmen dieser AGB eingeräumten Nutzungsrechte behält der Anbieter alle Rechte an der Vertragssoftware.
Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware entstehenden Daten auf dem vom Anbieter verantworteten Server zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten zu speichern sowie zum Zwecke der Datensicherung auf Backup-Servern zu vervielfältigen.
5. Bereitstellung der Vertragssoftware
5.1Der Anbieter stellt dem Kunden die Vertragssoftware in ihrer jeweils aktuellen Version und für die vertragsgemäße Nutzung der Leistung ausreichenden Speicherplatz über das Internet als SaaS zur Verfügung und nimmt erforderliche Wartungsarbeiten vor.
Der Anbieter stellt die Vertragssoftware nicht mit garantierter durchgehender Verfügbarkeit bereit und ist daher nicht für eine störungs- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Vertragssoftware verantwortlich. Der Anbieter wird jedoch geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Verfügbarkeit von ca. 99 % im Jahresdurchschnitt zu erreichen. Unter Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des Kunden zu verstehen, die geschuldeten Funktionalitäten der Vertragssoftware ohne Einschränkung zu nutzen. Ausfallzeiten aufgrund von Wartungsarbeiten oder höherer Gewalt gelten nicht als Einschränkung der Verfügbarkeit.
Wartungsleistungen sind in der Vergütung für die Bereitstellung der Vertragssoftware enthalten. Zu den Wartungsleistungen gehören regelmäßige Überprüfungen der Vertragssoftware zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Leistung und Sicherheit, einschließlich der Beseitigung von Fehlern und der Bereitstellung von Updates, Patches oder Releases. Der Anbieter wird Wartungsarbeiten in der Regel außerhalb von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr BST/CEST/CET („Normale Geschäftszeiten“) durchführen. Der Anbieter wird auf die berechtigten Interessen des Kunden angemessen Rücksicht nehmen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Wartungsarbeiten informieren, falls diese innerhalb der normalen Geschäftszeiten notwendig werden.
6. Updates und Upgrades
6.1Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte und Funktionen der Vertragssoftware jederzeit zu aktualisieren und zu erweitern, um deren hohen Qualitätsstandard laufend zu gewährleisten („Update“). Während der Vertragslaufzeit wird der Anbieter die Updates bereitstellen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Vertragssoftware erforderlich sind.
Falls ein Update vom Kunden selbst installiert oder aktiviert werden muss und dieser die erforderliche Installation oder Aktivierung des Updates trotz Aufforderung vom Anbieter nicht vornimmt, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für einen Mangel der Vertragssoftware, der ursächlich auf das Fehlen dieses Updates zurückzuführen ist.
Verbesserungen, Neuerungen und Erweiterungen oder inhaltlich neue Funktionen der Vertragssoftware („Upgrades“) sind nicht von den vertraglich geschuldeten Wartungsleistungen erfasst. Die Bereitstellung von Upgrades erfolgt gegen gesonderte Vergütung auf der Basis einer gesonderten Vereinbarung. Dem Anbieter steht es jedoch frei, dem Kunden derartige Upgrades auch ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung zu stellen.
7. Fehlerbehebung und Supportleistungen
7.1Der Kunde wird den Anbieter über auftretende Fehler oder Mängel der Vertragssoftware unverzüglich per E-Mail an support@azav-pilot.de informieren. Der Anbieter wird in diesem Fall angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Ausfall- und Behebungszeit so gering wie möglich zu halten. Fehler werden entsprechend ihrer Schwere kategorisiert und der Anbieter wird Priorität auf die Behebung schwerwiegender Fehler legen.
Tritt ein Fehler oder Mangel während der Normalen Geschäftszeiten auf, wird der Anbieter dem Kunden in der Regel innerhalb von 48 Stunden ab formgerechtem Zugang der Information eine Rückmeldung geben.
Soweit gemeldete Fehler durch unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung der Vertragssoftware durch den Kunden oder dessen Nutzer entstanden sind, sind die für die Fehlerbehebung entstandenen Aufwände vom Kunden zu marktüblichen Konditionen zu vergüten.
Supportleistungen, Serviceleistungen und allgemeine Beratungsleistungen (z.B. Anwenderschulungen) erbringt der Anbieter nach entsprechender Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung. Es steht dem Anbieter jedoch frei, solche Support- und allgemeinen Beratungsleistungen unentgeltlich zu erbringen.
Der Kunde ist eingeladen, Feedback zur Vertragssoftware und zu den Support- und Wartungsleistungen zu geben. Der Anbieter wird dieses Feedback berücksichtigen, um die Qualität seiner Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern. Der Kunde räumt dem Anbieter das unentgeltliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Feedback zur Verbesserung der Vertragssoftware oder sonstiger Leistungen des Anbieters einzusetzen.
8. Pflichten des Kunden
8.1Der Kunde wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um unbefugten Zugriff Dritter auf die Vertragssoftware zu verhindern.
Soweit spezielle Systemanforderungen für die Nutzung der Vertragssoftware genannt werden, hat der Kunde auf eigene Verantwortung sicherzustellen, dass diese durch sein System erfüllt werden.
9. Verbotene Nutzung der Vertragssoftware
Der Kunde stellt sicher, dass bei der Nutzung der Vertragssoftware folgende Nutzungsverbote eingehalten werden:
Die Vertragssoftware darf nicht zu anderen als den in der Leistungsbeschreibung definierten Zwecken verwendet werden.
Die Vertragssoftware darf nicht geändert, dekompiliert, zurückentwickelt („Reverse Engineering“) oder disassembliert werden. Außerdem darf nicht in sonstiger Weise versucht werden, den Quellcode der Vertragssoftware zu extrahieren.
Es dürfen keine Inhalte in der Vertragssoftware gespeichert oder verbreitet werden, die gegen anwendbare Gesetze, insbesondere berufsrechtliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte) verstoßen oder beleidigenden, rassistischen, diffamierenden oder verleumderischen Inhalt haben.
Es dürfen keine Inhalte (Dateien) in der Vertragssoftware gespeichert oder via der Vertragssoftware versandt werden, die Spam, schädlichen Code, Viren oder sonstige Schadsoftware bzw. andere Informationen, Dateien oder Programme enthalten, die die Funktionsfähigkeit von Soft- oder Hardware oder von Telekommunikationsvorrichtungen unterbrechen, zerstören und / oder einschränken können.
Der Kunde darf die Vertragssoftware nicht als Wiederverkäufer nutzen.
Es dürfen keine Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte verändert, entfernt oder hinzugefügt werden.
10. Verantwortlichkeit des Anbieters
10.1Der Anbieter nimmt keine inhaltliche oder fachliche Prüfung der vom Kunden in die Vertragssoftware eingegebenen Daten vor. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in der bereitgestellten Vertragssoftware eingegebenen Daten. Der Anbieter haftet nicht für Fehler, Verluste oder Schäden, die aus ungenauen, unvollständigen oder irreführenden Informationen, die vom Kunden bereitgestellt wurden, resultieren.
Der Anbieter ist im Übrigen nicht verantwortlich für rechtsverletzende Inhalte, die vom Kunden in der Vertragssoftware gespeichert oder darüber verbreitet werden.
11. Datenschutz
11.1Der Anbieter wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einhalten, insbesondere die der DSGVO und des BDSG.
Dem Anbieter und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen ist es untersagt, personenbezogene Daten, die er im Kontext des Vertrags erlangt, zu einem anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten; dem Anbieter ist nicht gestattet, solche Daten Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen, außer dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.
Der Kunde ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Vertragssoftware aus datenschutzrechtlicher Sicht verantwortlich. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Vertragssoftware im konkreten Anwendungsfall den datenschutzrechtlichen Vorgaben entspricht, insbesondere den Vorschriften der DSGVO, des BDSG und ggf. des TDDDG. Der Anbieter übernimmt keine rechtliche Prüfung oder Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der durch den Kunden initiierten oder durchgeführten Verarbeitung personenbezogener Daten.
Der Anbieter wird hinsichtlich der Bereitstellung der Vertragssoftware für den Kunden aus datenschutzrechtlicher Sicht als Auftragsverarbeiter tätig. Vor diesem Hintergrund wird die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO integraler Bestandteil dieser AGB. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung und diesen AGB gehen die Regelungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung vor.
12. Vertraulichkeit
12.1Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des jeweiligen Vertrags erlangten vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. „Vertrauliche Informationen“ sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind.
Die Parteien werden angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen treffen, um einen Zugriff Dritter auf Vertrauliche Informationen zu vermeiden.
Der Kunde stellt sicher, dass jeder Nutzer zur Geheimhaltung sämtlicher Inhalte der Vertragssoftware verpflichtet wird. Zugriffsdaten (Benutzernamen und Passwörter) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die Parteien verpflichten sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absätzen inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
Der Anbieter darf mit der Kundenbeziehung zum Kunden werben, d.h. insbesondere den Kunden öffentlich als Kunden nennen, das Kunden-Logo auf der Anbieter-Website sowie im Rahmen von Social Media verwenden.
13. Vergütung und Zahlungsbedingungen
13.1Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Vergütung für die Nutzung und Bereitstellung der Vertragssoftware.
Die Vergütung des Anbieters richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung der Vertragssoftware und wird wie folgt berechnet:
Der Kunde zahlt dem Anbieter für jede im jeweiligen Abrechnungsmonat in der Vertragssoftware angelegte Unterrichtseinheit pro Teilnehmer die bei der Online-Registrierung angegebenen Preise.
Anwesenheiten und abrechenbare Abwesenheiten der Teilnehmer werden hinsichtlich der Vergütung gleichbehandelt, betriebliche Lernphasen werden nicht vergütet. Grundlage der Abrechnung ist die Anzahl der im jeweiligen Abrechnungsmonat in der Vertragssoftware angelegten Unterrichtseinheiten mit zugeordneten Teilnehmern, unabhängig davon, ob die An- oder Abwesenheiten in der Vertragssoftware durch den Kunden tatsächlich dokumentiert werden.
Unabhängig von der Anzahl der angelegten Unterrichtseinheiten und der tatsächlichen Nutzung der Vertragssoftware hat der Kunde für jeden Abrechnungsmonat eine Nutzungsgebühr in Höhe des bei der Online-Registrierung angegebenen Betrags zu zahlen. Übersteigt die nutzungsabhängige Vergütung nach den vorstehend geregelten Preisen die Nutzungsgebühr, ist der höhere Betrag zu zahlen. Diese Nutzungsgebühr wird für den Monat des Vertragsabschlusses anteilig fällig.
Sind für einen Kurstag im Klassenbuch noch keine Unterrichtseinheiten dokumentiert, gilt für Zwecke der Abrechnung nach diesem Vertrag die in den Kurseinstellungen zum jeweiligen Zeitpunkt hinterlegte Anzahl der täglichen Unterrichtseinheiten als vereinbart.
Für die Berechnung der Vergütung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
„AZAV“ bezeichnet die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung in der jeweils geltenden Fassung.
„Einzelcoaching“ bezeichnet eine in der E-Akte der Software dokumentierte Unterrichtseinheit, bei der eine Lehrkraft mit genau einem Teilnehmer arbeitet.
„Kurse“ bezeichnet eine Unterrichtseinheit, bei der eine Lehrkraft mit zwei oder mehr Teilnehmern arbeitet. Findet eine als Kurs geplante und zugelassene Maßnahme in einer Unterrichtseinheit ausnahmsweise mit nur einem Teilnehmer statt, gilt sie für diese Unterrichtseinheit hinsichtlich der Vergütung weiterhin als Kurs.
Der Anbieter stellt dem Kunden für den Abrechnungszeitraum eine Rechnung. Die Rechnung wird ausschließlich digital erstellt und an die bei Abschluss des kostenpflichtigen Vertrages angegebene E-Mail-Adresse, beziehungsweise die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse, gesendet. Der Abrechnungszeitraum beträgt einen Kalendermonat ab Vertragsschluss.
Die Vergütungsansprüche sind vom Kunden innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung vollständig zu begleichen.
Während des Testzeitraums muss der Kunde keine Vergütung zahlen.
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Der Kunde ist verantwortlich für die Abführung etwaiger weiterer Steuern oder Abgaben, soweit sie anfallen.
Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für zukünftige Abrechnungszeiträume anzupassen. Der Anbieter informiert den Kunden mindestens einen Kalendermonat vor dem Wirksamwerden der neuen Preise in Textform. Die Preisanpassung wird nur wirksam, wenn der Kunde sie vor Beginn des betroffenen Abrechnungszeitraums ausdrücklich bestätigt. Bestätigt der Kunde die Preisanpassung bis zu diesem Zeitpunkt nicht, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des letzten Abrechnungszeitraums mit den bisher geltenden Preisen.
Auf Zahlungen, die nicht fristgerecht geleistet werden, werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe erhoben. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Vertragssoftware einzuschränken oder zu sperren. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als sechzig (60) Kalendertagen ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
14. Gewährleistung
14.1Der Anbieter wird die Vertragssoftware mit der branchenüblichen Sorgfalt pflegen und aktualisieren. Es wird keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Inhalte und sonstigen Leistungen übernommen.
Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist, Softwareprodukte vollkommen frei von Fehlern zu halten. Der Anbieter wird die Vertragssoftware jedoch von solchen Mängeln freihalten, die ihre Tauglichkeit zur vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung mehr als nur unerheblich beeinträchtigen. Der Kunde hat dem Anbieter Art und Auftreten jeglicher Sachmängel unverzüglich anzuzeigen.
Der Anbieter gewährleistet, dass die Vertragssoftware keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter informieren, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware gegen ihn geltend machen. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.
Falls durch die Vertragssoftware Rechte Dritter verletzt werden und es sich dabei um einen Rechtsmangel handelt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (a) dem Kunden ein entsprechendes Nutzungsrecht verschaffen oder (b) die Vertragssoftware rechtsverletzungsfrei umgestalten. Wenn der Anbieter keine Abhilfe herbeiführen kann, steht dem Anbieter ein Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrags zu. Der Anbieter wird die Interessen des Kunden bei der Wahl der Abhilfemaßnahmen angemessen berücksichtigen.
Die Gewährleistung ist für solche Mängel ausgeschlossen, die auf einer nicht vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware beruhen.
Gewährleistungsansprüche verjähren nach zwölf (12) Kalendermonaten.
Der Anbieter haftet nicht verschuldensunabhängig für anfängliche Mängel; § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB findet keine Anwendung. Im Übrigen gelten die Haftungsbegrenzungen dieser AGB.
15. Haftung
15.1Hat der Anbieter aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Anbieter beschränkt: Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; dies sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der für das gegenständliche Vertragsjahr anfallenden Vergütung.
Unabhängig von einem Verschulden des Anbieters bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Soweit gemäß vorstehenden Regelungen die Haftung vom Anbieter auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung der Organe, der Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, der Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung.
Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer 15 gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, denen aufgrund der Verletzung von Bestimmungen in diesen AGB ein Schaden entstanden ist. Der Anbieter behält sich vor, bei Verstoß gegen diese AGB das Konto des Kunden zu sperren und ggf. zu löschen sowie den Vertrag zu beenden.
Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, vorbehaltlich der weiteren Regelungen der Ziffer 16. Die Haftung für Datenverluste ist ausgeschlossen, wenn der Kunde keine regelmäßige Datensicherung durchgeführt hat.
16. Laufzeit und Kündigung
16.1Die Vertragslaufzeit beträgt einen Kalendermonat ab Vertragsschluss.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Kalendermonat, wenn er nicht mit einer Frist von einer Kalenderwoche zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei:
Zahlungsverzug des Kunden von mehr als zwei (2) Kalendermonaten trotz Mahnung durch den Anbieter;
Nutzung der Vertragssoftware durch den Kunden entgegen Ziffer 9 dieser AGB.
Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Mit Beendigung des Vertrages erlischt das Recht, die Vertragssoftware zu nutzen.
17. Pflichten mit Bezug auf die Vertragsbeendigung
17.1Die Beendigung des Vertrags entbindet die Parteien nicht von der Einhaltung der Verpflichtungen, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, einschließlich der Pflichten zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz.
Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Vertrags oder einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Vertragssoftware zum Ende der Vertragslaufzeit unverzüglich einzustellen. Bereits gezahlte Vergütung wird anteilig erstattet.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Anbieter sämtliche Daten und Unterlagen des Kunden, die der Anbieter im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten hat, an den Kunden herauszugeben. Die Herausgabe erfolgt durch Bereitstellung zum Download. Auf Wunsch des Kunden stellt der Anbieter eine Kopie der den Kunden betreffenden Datenbank sowie sämtliche dazugehörigen Dokumente in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung.
Der Anbieter hat innerhalb von vier (4) Kalenderwochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sämtliche gespeicherten Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server vollständig zu löschen.
18. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
18.1Der Kunde darf gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Der Kunde darf ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
19. Abtretung
Der Kunde darf seine Rechte aus den Verträgen mit dem Anbieter nur nach vorheriger Zustimmung vom Anbieter an Dritte abtreten. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
20. Schlussbestimmungen
20.1Der Anbieter kann für den Kunden zumutbare Änderungen dieser AGB vornehmen. Änderungen dieser AGB werden Vertragsinhalt, wenn die Änderungen dem Kunden per E-Mail mitgeteilt wurden, der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht und der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde den Änderungen fristgerecht, werden die Änderungen dem Kunden gegenüber nicht wirksam. Der Anbieter hat in diesem Fall das Recht, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei (2) Kalenderwochen zu kündigen, sofern eine Fortführung des Vertrages ohne die Änderungen für den Anbieter unmöglich oder unzumutbar ist. Etwaige andere Änderungsmöglichkeiten werden durch diese Ziffer nicht beschränkt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist jeweils der Sitz des Anbieters.