Das Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz, kurz QCG, gilt seit dem 1.9.2019 und soll Beschäftigten eine Weiterbildung ermöglichen. Hierbei werden dem Arbeitgeber im Nachhinein die Lehrgangskosten teilweise oder vollständig sowie das Arbeitsentgelt teilweise erstattet. Die Kurse können sowohl Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend sein.
Anforderungen an die Beschäftigten
Beschäftigte können unabhängig von ihrer Qualifikation, ihrem Alter und der Betriebsgröße gefördert werden. Hierfür muss lediglich ein Weiterbildungsbedarf von Seiten des Arbeitgebers festgestellt worden sein.
Förderung
Die Höhe der Förderung durch die Agentur für Arbeit ist abhängig von der Betriebsgröße.
Unter 10 Mitarbeitende | Unter 250 Mitarbeitende | Ab 250 Mitarbeitende | Ab 2500 Mitarbeitende | Anmerkung | |
Erstattung Lehrgangskosten | Bis zu 100 % | Bis zu 50 % | Bis zu 25 % | Bis zu 15 % | Bis zu 100% ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen |
Zuschuss zum Gehalt während der Weiterbildung | Bis zu 75% | Bis zu 50% | Bis zu 25 % | Bis zu 25 % | Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen |
Zusätzlich gibt es höhere Zuschüsse bei folgenden Unternehmen
- Plus 5 % bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner
- Plus 10 % bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in Ihrem Betrieb
- Plus 15 % bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf
Anforderung an den Kurs
Der Kurs beziehungsweise die Maßnahme muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Träger sind nach AZAV zertifiziert
- Die berufliche Weiterbildung ist mindestens 120 Stunden lang
Antrag auf Förderung
Den Antrag auf Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz müssen Sie vor Beginn des Kurses beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit stellen. Diesen erreichen Sie unter der 0800 4 555520 (gebührenfrei).
Da die Agentur ein großes Interesse hat, dass Beschäftigte nicht arbeitslos werden, ist sie für eine Förderung oftmals sehr offen.
Für den Antrag müssen Sie zunächst einen Erhebungsbogen mit Details zum Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausfüllen. Dieser ist jeweils zwei Seiten land und benötigt nicht mehr als 15 Minuten. Dieser wird dann von der Agentur geprüft, ob Sie die Anforderungen des Qualifizierungschancengesetzes erfüllen.
Anschließend erhalten Sie den Bildungsgutschein mit einigen weiteren Seiten, die Sie ausfüllen müssen, was knapp 30 Minuten dauert.
Darüber hinaus müssen Sie einen formellen Antrag auf Arbeitsentgeltzuschuss stellen, auch dieser ist in maximal 20 Minuten fertig.
Insgesamt benötigen Sie rund 2 Stunden für alle Antragsunterlagen. Angesichts der Förderung in Höhe von oftmals mehreren Tausend Euro ein sehr überschaubares Investment.
Hilfe bei der Beantragung
Sollten Sie Hilfe bei der Beantragung benötigen, sind wir von AZAV Pilot gerne jederzeit kostenfrei für Sie da. Rufen Sie uns einfach an.