Die Maßnahmenzertifizierung nach AZAV
Wenn Sie Bildungsgutscheine oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine akzeptieren wollen, so müssen Sie hierfür Ihre Kurse beziehungsweise Coachings, in der AZAV “Maßnahmen” genannt, zertifizieren. Hierfür durchlaufen Sie folgenden Prozess der Maßnahmenzertifizierung:
Auswahl der Fachkundigen Stelle
Wir empfehlen, die Maßnahmen bei der gleichen Fachkundigen Stelle zu zertifizieren, bei der Sie auch Ihren Träger zertifiziert haben, um Kosten und Aufwand zu reduzieren. Rein rechtlich können Sie allerdings jede Maßnahme bei einer anderen FKS zertifizieren. Preislich gibt es hier kaum Unterschiede.
Einreichung der Unterlagen
Die Fachkundige Stelle fordert im nächsten Schritt von Ihnen für eine Stichprobe der zur Zertifizierung eingereichten Maßnahmen folgende Unterlagen an:
- Maßnahmekonzept
- Gliederung der Maßnahme
- Kalkulation der Maßnahme
- Kostennachweise
- Qualifikationsnachweise der Dozenten
- Qualifikationsmatrix der Dozenten
- Beschreibung der Arbeitsmarktrelevanz der Maßnahme
- Beschreibung der Räumlichkeiten und Ausstattung
- Muster Teilnehmervertrag
- Muster Abschlusszertifikat
Prüfung der Unterlagen zur Maßnahmenzertifizierung
Ihr Auditor prüft nun die Maßnahmeunterlagen und kontaktiert Sie bei offenen Fragen.
Erfolgreiche Maßnahmenzertifizierung
Abschließend gibt er eine Empfehlung für oder gegen die Maßnahmezertifizierung an die Fachkundige Stelle, welche dieser normalerweise folgt. Sie erhalten dann das Maßnahmezertifikat postalisch und müssen sich im Anschluss um den ersten Gutschein bemühen, um möglichst schnell auch die offizielle Maßnahmenummer vom Operativen Service der Agentur für Arbeit zu erhalten.
Maßnahmezertifizierung mit AZAV Pilot
Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl eines Beraters für die Maßnahmenzertifizierung – egal ob im Fachbereich 1 oder 4.
Mithilfe unserer Software für Bildungsträger können Sie Ihre Maßnahmezertifikate verwalten und werden rechtzeitig vor Ablauf an die Rezertifizierung erinnert.