Maßnahmekalkulation ändern
Sie haben eine Maßnahme nach AZAV zugelassen, aber sich leider verkalkuliert? Ihre Kosten sind gestiegen und Sie müssen den Preis pro Unterrichtseinheit erhöhen? Der B-DKS ist gestiegen und Sie möchten den neuen Kalkulationsspielraum ausreizen?
Das ist kein Problem, auch wenn die nächste Rezertifizierung noch eine Weile hin ist.
Sie können einfach bei Ihrer Fachkundigen Stelle eine Änderungszulassung erwirken, bei der Sie eine überarbeitete Kostenkalkulation einreichen.