Bildungsträger gründen

Einen Bildungsträger gründen

Sie wollen einen Bildungsträger gründen? Herzlichen Glückwunsch!

Im Folgenden erklären wir Ihnen die wichtigsten Schritte. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sind wir gerne jederzeit persönlich für Sie da.

1. Wahl der Rechtsform

Es gibt keine Anforderungen an die Rechtsform. So können Sie als Selbstständige, in einer GbR, als GmbH oder gar AG einen Bildungsträger gründen. 

2. Sitz des Bildungsträgers

Ihr Bildungsträger muss seinen Sitz in Deutschland haben. Hierbei kann es sich um eine Zweigstelle oder Tochterfirma handeln, die Sie als ausländische Muttergesellschaft gründen.

3. Namenswahl Ihres Bildungsträgers

Bei der Namenswahl sollten Sie auf folgendes achten:

Einzigartiger Name

Der Name sollte kurz und einprägsam sein.

Keine eingetragene Marke

Weder Name noch Logo sollten von anderen urheberrechtlich geschützt sein.

Freie Domain

Die Domain (www.ihr-name.de) sollte noch nicht vergeben sein.

4. Ihr Angebot

Noch bevor Sie Ihren Bildungsanbieter gegründet haben, sollten Sie sich Gedanken machen, welche Leistungen Sie anbieten wollen. Diese sind unterteilt in die folgenden Fachbereiche:

FB 1 Aktivierung und berufliche Eingliederung (§ 45 SGB III)

Im Fachbereich 1 werden die Teilnehmenden gecoached, um verschiedene Ziele zu erreichen. Hierfür erhalten Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, auch AVGS genannt, den Sie als Bildungsträger zur Abrechnung mit der Agentur für Arbeit benötigen.

FB 2 Erfolgsbezogene vergütete Arbeitsvermittlung (§ 45 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 SGB III)

Der Fachbereich 2 ist für Unternehmen, die sich auf die Vermittlung von Arbeitslosen spezialisiert haben.

FB 3 Förderung der Berufswahl und Berufsausbildung (§§ 48 bis 80 SGB III)

Bildungsträger im FB 3 helfen jungen Menschen bei der beruflichen Orientierung und Ausbildung.

FB 4 Berufliche Weiterbildung

Teilnehmende im Fachbereich 4 bilden sich beruflich weiter, um eine Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden. Als Träger erhalten Sie einen Bildungsgutschein, auch BGS genannt, der die Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit garantiert.

FB 5 Transferleistungen

Der Fachbereich 5 beschäftigt sich mit Transfergesellschaften.

FB 6 REHA-spezifische Maßnahmen nach SGB IX

Träger im Fachbereich 6 unterstützen die berufliche Eingliederung für Menschen mit Behinderung.

5. Träger- und Maßnahmenzertifizierung

Als Bildungsträger müssen Sie sich nach der Gründung von einer Fachkundigen Stelle zertifizieren lassen. Hierbei empfiehlt es sich, die Trägerzertifizierung und die Maßnahmenzertifizierung zu kombinieren.

6. Gutschein erhalten

Jetzt gilt es für Sie: Der erste AVGS oder BGS soll her. Sobald Sie diesen erhalten haben, müssen Sie noch die Maßnahmenummer bei Ihrem zuständigen Operativen Service beantragen.

Jetzt sind Sie bereit und können offiziell loslegen!

Bildungsträger gründen mit AZAV Pilot

Wenn Sie einen Bildungsträger gründen wollen, aber noch offene Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter! Wir unterstützen Sie nicht nur mit unserer Software für Bildungsträger, sondern auch in allen Schritten der Gründung und Zertifizierung zusammen mit unseren Partnern. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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