Einen Bildungsträger gründen
Sie wollen einen Bildungsträger gründen? Herzlichen Glückwunsch!
Im Folgenden erklären wir Ihnen die wichtigsten Schritte. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sind wir gerne jederzeit persönlich für Sie da.
1. Wahl der Rechtsform
Es gibt keine Anforderungen an die Rechtsform. So können Sie als Selbstständige, in einer GbR, als GmbH oder gar AG einen Bildungsträger gründen.
2. Sitz des Bildungsträgers
Ihr Bildungsträger muss seinen Sitz in Deutschland haben. Hierbei kann es sich um eine Zweigstelle oder Tochterfirma handeln, die Sie als ausländische Muttergesellschaft gründen.
3. Namenswahl Ihres Bildungsträgers
Bei der Namenswahl sollten Sie auf folgendes achten:
Einzigartiger Name
Keine eingetragene Marke
Freie Domain
4. Ihr Angebot
Noch bevor Sie Ihren Bildungsanbieter gegründet haben, sollten Sie sich Gedanken machen, welche Leistungen Sie anbieten wollen. Diese sind unterteilt in die folgenden Fachbereiche:
FB 1 Aktivierung und berufliche Eingliederung (§ 45 SGB III)
Im Fachbereich 1 werden die Teilnehmenden gecoached, um verschiedene Ziele zu erreichen. Hierfür erhalten Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, auch AVGS genannt, den Sie als Bildungsträger zur Abrechnung mit der Agentur für Arbeit benötigen.
FB 2 Erfolgsbezogene vergütete Arbeitsvermittlung (§ 45 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 SGB III)
Der Fachbereich 2 ist für Unternehmen, die sich auf die Vermittlung von Arbeitslosen spezialisiert haben.
FB 3 Förderung der Berufswahl und Berufsausbildung (§§ 48 bis 80 SGB III)
Bildungsträger im FB 3 helfen jungen Menschen bei der beruflichen Orientierung und Ausbildung.
FB 4 Berufliche Weiterbildung
Teilnehmende im Fachbereich 4 bilden sich beruflich weiter, um eine Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden. Als Träger erhalten Sie einen Bildungsgutschein, auch BGS genannt, der die Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit garantiert.
FB 5 Transferleistungen
Der Fachbereich 5 beschäftigt sich mit Transfergesellschaften.
FB 6 REHA-spezifische Maßnahmen nach SGB IX
Träger im Fachbereich 6 unterstützen die berufliche Eingliederung für Menschen mit Behinderung.
5. Träger- und Maßnahmenzertifizierung
Als Bildungsträger müssen Sie sich nach der Gründung von einer Fachkundigen Stelle zertifizieren lassen. Hierbei empfiehlt es sich, die Trägerzertifizierung und die Maßnahmenzertifizierung zu kombinieren.
6. Gutschein erhalten
Jetzt gilt es für Sie: Der erste AVGS oder BGS soll her. Sobald Sie diesen erhalten haben, müssen Sie noch die Maßnahmenummer bei Ihrem zuständigen Operativen Service beantragen.
Jetzt sind Sie bereit und können offiziell loslegen!
Bildungsträger gründen mit AZAV Pilot
Wenn Sie einen Bildungsträger gründen wollen, aber noch offene Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter! Wir unterstützen Sie nicht nur mit unserer Software für Bildungsträger, sondern auch in allen Schritten der Gründung und Zertifizierung zusammen mit unseren Partnern. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.