Änderungszulassung in der AZAV
Wenn sich bei Ihrem AZAV-zertifizierten Träger Veränderungen ergeben, so sind Sie verpflichtet, diese Ihrer Fachkundigen Stelle mitzuteilen. Hierbei unterscheidet man zwischen den folgenden Änderungen:
- Änderung beim Träger
- Zulassung / Änderung der Fachbereiche
- Änderung der Maßnahme
- Neuzulassung / Abmeldung von Standorten
Abhängig von der Änderung kommen hier weitere Kosten durch die Bearbeitung und eventuell ein außerplanmäßiges Audit auf Sie zu.