Änderungszulassung

Änderungszulassung in der AZAV

Wenn sich bei Ihrem AZAV-zertifizierten Träger Veränderungen ergeben, so sind Sie verpflichtet, diese Ihrer Fachkundigen Stelle mitzuteilen. Hierbei unterscheidet man zwischen den folgenden Änderungen:

Abhängig von der Änderung kommen hier weitere Kosten durch die Bearbeitung und eventuell ein außerplanmäßiges Audit auf Sie zu.

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