Änderungszulassung des Trägers

Änderungszulassung des Trägers

Wenn sich bei Ihrem Träger Änderungen ergeben, so sind Sie verpflichtet, diese Ihrer Fachkundigen Stelle zu melden in Form einer “Änderungszulassung des Trägers”.

Diese Änderungen sind beispielsweise:

  • Rechtsform
    • Beispiel: Sie wandeln Ihre GbR in eine GmbH um
  • Kontaktadressen wie E-Mail, Telefon, Anschrift)
    • Beispiel: Sie ziehen Ihren Bildungsträger aufgrund von Wachstum um
  • Anzahl der Mitarbeiter*innen
    • Beispiel: Sie stellen 15 neue Dozenten ein, um das Wachstum zu bewältigen.
  • Änderungen im Qualitätsmanagementsystem oder in den Prozessen
    • Beispiel: Sie stellen ihre Dokumentation um auf AZAV Pilot.
  • Verantwortlichkeiten (GF, QMB)
    • Beispiel: Sie bestellen eine neue Geschäftsführerin.
  • Wirtschaftliche Verhältnisse
    • Beispiel: Sie müssen leider vorläufige Insolvenz anmelden
  • Besitzverhältnisse
    • Beispiel: Sie beteiligen Ihre langjährige Mitarbeiterin mit 40% am Bildungsträger, mit dem Ziel, dass Sie diesen in 5 Jahren übernimmt.

In den meisten Fällen ist eine Änderungszulassung des Trägers unproblematisch und wird schnell von der Fachkundigen Stelle bestätigt. Falls es signifikante Änderungen gibt, und diese insbesondere den Betriebsablauf betreffen, so kann die Fachkundige Stelle ein kurzfristiges Audit veranlassen. 

Änderungen des Trägers in AZAV Pilot

Wenn sich bei Ihrem Träger Änderungen ergeben, so können Sie diese selbstverständlich jederzeit eigenständig in unserer Software hinterlegen. 

 

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