Änderungszulassung der Maßnahme
Sollten Sie nach der Zertifizierung einer Maßnahme Änderungen vornehmen wollen oder müssen, so ist dies relativ einfach getan. Hierfür beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Fachkundigen Stelle eine Änderungszulassung der Maßnahme, wobei Sie grundsätzlich eine Begründung für die Änderung angeben sollten.
Art der Änderung
Sie können unter anderem folgende Aspekte Ihrer AZAV-zugelassenen Maßnahme ändern
- Kosten (Maßnahmekalkulation)
- Beispiel: Die Stundensätze Ihrer Dozenten sind signifikant gestiegen, sodass Sie die Maßnahme nicht mehr profitabel durchführen können
- Konzept
- Beispiel: Sie haben festgestellt, dass Sie bei der Zielgruppe ein wichtiges Kriterium vergessen haben
- Lehrgangsinhalte
- Beispiel: Eine Technik, die Sie Ihren Teilnehmern beibringen, ist veraltet und Sie wollen eine neue einsetzen
- Methodisch didaktische Durchführung
- Beispiel: Sie haben initial auf individuell bearbeitbare Aufgaben gesetzt, wollen nun aber doch auch Gruppenarbeit regelmäßig verwenden
- Dauer
- Beispiel: Sie haben gemerkt, dass das Abschlussprojekt mit zwei Wochen zu kurz bemessen ist und wollen den Zeitraum auf vier Wochen erweitern
- Veränderung bei Lehr- und Fachpersonal mit besonderen Schlüsselqualifikationen
- Beispiel: Ihr juristisch ausgebildeter Dozent für alle Rechtsfragen kündigt und Sie müssen einen neuen einstellen
- Wesentliche Änderungen des Teilnehmervertrags
- Beispiel: Sie wollen den maximalen Zeitraum der Kündigung vor Beginn der Maßnahme von zwei auf vier Wochen erweitern
Änderungszulassung der Maßnahme in AZAV Pilot
Eine Maßnahme in AZAV Pilot nach erfolgreicher Änderungszulassung zu bearbeiten ist mit wenigen Klicks getan, sodass Sie sich schnell wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.