Maßnahmen zur ganzheitlichen Betreuung nach § 16k
Übersicht
Die sogenannten “16k Maßnahmen” sind seit dem 1.7.2023 in Kraft getreten (Sozialgesetzbuch).
Das Ziel ist der Aufbau und in der Folge die Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit mit einem ganzheitlichen Betreuungsansatz.
Dies bedeutet, dass nicht nur arbeitsmarktrelevante Inhalte wie beispielsweise der Lebenslauf und das Anschreiben thematisiert und verbessert werden, sondern auch auf soziale und strukturelle Aspekte endlich offiziell eingegangen werden darf. Dies inkludiert sowohl beratende als auch begleitende Aufgaben im häuslichen und sozialräumlichen Umfeld wie Behördengänge oder die Suche nach Betreuungsplätzen für Kinder.
In der Praxis wurde dies häufig bereits in den klassischen Maßnahmen des Fachbereich 1.1 Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt getan, es war aber offiziell nicht erlaubt.
Vergütung der 16k Maßnahme
Die Vergütung der 16k Maßnahme erfolgt nach den Bundesdurchschnittskostensätze (B-DKS) für Einzelcoaching nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III, was 53,59 Euro pro Unterrichtseinheit entspricht.
Teilnehmer erhalten einen § 16k Gutschein, der einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) sehr ähnlich ist.
Umsetzung in der Praxis
Die Fachliche Weisung zur Umsetzung der ganzheitlichen Betreuung legt die folgenden Regeln fest:
Eine Betreuung der Teilnehmer*innen in einer 16k Maßnahme erfolgt ausschließlich als Einzelbetreuung und grundsätzlich in Präsenz, wobei hier nochmal klargestellt wurde, dass hiermit wirklich ein persönliches Treffen gemeint ist.
In Ausnahmefällen ist ein Termin in “mündlicher digitaler Form”, ergo per Telefonat oder Videocall möglich. Hierbei muss es sich allerdings um ein kurzfristiges, dringliches, und unaufschiebbares Anliegen handeln. Die datenschutzkonforme Kommunikation muss sichergestellt werden und der Grund für die Dringlichkeit und Unaufschiebbarkeit ist zu dokumentieren.
Ein Austausch in schriftlicher Form, z. B. per Chat oder E-Mail, ist explizit nicht abrechenbar.
Interventions- und Beratungsformen
Coaches ist ein Aufsuchen des Teilnehmers bei ihm zu Hause möglich, wenn dieser sich freiwillig bereit erklärt hat, wobei eine schriftliche Einwilligung zwingend erforderlich ist. Diese kann jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden.
Der Bundesagentur für Arbeit ist eine personelle Kontinuität besonders wichtig, da sie ein entscheidender Erfolgsfaktor für die ganzheitliche Betreuung ist. Deswegen empfiehlt sich eine 1:1 Betreuung der Teilnehmenden, wobei nur in begründeten Ausnahmefällen weitere Coaches hinzugezogen werden sollten.
Behandelbare Problemlagen
Im Rahmen der 16k Maßnahmen kann und soll auf Problemlagen aus allen Lebensbereichen eingegangen werden, um die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um psychosoziale Probleme, gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen oder kommunikative Probleme handeln.
Anforderungsprofil Coach 16k Maßnahme
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sollten Coaches mindestens über einen Fachhochschul- oder Bachelorabschluss verfügen und mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung vorweisen können.
Darüber hinaus wird von ihnen erwartet, dass sie ein vielfältiges Methodenrepertoire inklusive verschiedener Interventions- und Beratungsformen kennen und anwenden.
Des Weiteren wird interkulturelle Kompetenz bei den Coaches erwartet.
Berufsanfänger sollen durchgehendes Mentoring durch erfahrene Coaches erhalten.
Coaches sollten Hinweise und Unterweisungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz bei Hausbesuchen
Dokumentation
Bei der Dokumentation von Teilnehmern in 16k Maßnahmen ist auf den Datenschutz zu achten, da es sich um vertrauliche Gesprächsinhalte zwischen dem Teilnehmer und dem Coach handelt.
Sollten Erkenntnisse vom Träger an den Kostenträger übermittelt werden, die den Kernbereich der privaten Lebensführung betreffen, bedarf dies einer Schweigepflichtsentbindung der teilnehmenden Person.